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Compliance im Bankbereich

Nachhaltiges wirtschaftliches und soziales Verhalten – das ist ein wesentliches Element der Unternehmenskultur in den Banken.

Unter Compliance im Bankbereich wird die Einhaltung von Recht, Gesetz und Satzung, aber auch die Einhaltung des internen Regelwerkes sowie die freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen verstanden.

Um ein hochprofessionelles, einheitliches und vorbildliches Verhalten zu gewährleisten, sind die Verhaltensregeln in einen Verhaltenskodex zusammenzufassen, dessen Werte gegenüber dem Unternehmen, gegenüber den Kunden sowie gegenüber allen Mitarbeitern gelten.

Die Compliance-Funktion ist innerhalb eines Unternehmens zu zentralisieren. Der Verantwortungsbereich umfasst daher insbesondere die Bekämpfung von Geldwäsche, Markt-missbrauch/Marktmanipulation und Korruption, den Datenschutz, die Behandlung von Interessenkonflikten sowie die Einhaltung der Richtlinie über Märkte der Finanzinstrumente.

An jedem Standort einer Bank müssen Compliance-Mitarbeiter benannt werden. Diese lokalen Compliance-Beauftragten müssen direkt der Compliance-Leitung  unterstellt sein. Soweit möglich, müssen maschinelle Überwachungssysteme installiert werden, die das tägliche Geschäft automatisch überwachen. Die potenzielle Verstöße sind automatisch an die Compliance-Zentrale zu melden. Die örtlichen Compliance-Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass lokale Gesetze eingehalten und Richtlinien des Unternehmens umgesetzt werden. Die Compliance-Leitung muss direkt dem Vorstandsvorsitzenden zugeordnet werden und berichtet dem Vorstand regelmäßig zum Stand der Umsetzung. Zusätzlich muß der Aufsichtsrat einen jährlichen Bericht erhalten.

Kernaufgaben der Compliance in einer Bank

 

Die Beratung der Geschäftsbereiche im Hinblick auf die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln sowie die Unterstützung bei deren Umsetzung

  • Die Erstellung und Kommunikation global und lokal geltender interner Compliance-Prinzipien, -Standards und -Verfahren
  • Die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von Compliance-Standards
  • Die Beratung zur Rechtmäßigkeit von Transaktionen, Produkten und Dienstleistungen, die die Bank anbietet
  • Die Steuerung des Reputationsrisiko-Managements im Auftrag des Vorstands
  • Die Koordination der Risikosteuerung mit anderen Funktionen
  • Die Steuerung der täglichen Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden weltweit
  • Unterstützung bei der Einhaltung von innerbetrieblichen Vertraulichkeitsbereichen („Chinese Walls“)
  • Die Einleitung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Anti-Geldwäsche-Programms, die sicherstellen, dass alle Embargo-Bestimmungen eingehalten werden, die in der EU und in weiteren Staaten gelten, in denen die Bank Niederlassungen oder Zweigstellen unterhält
  • Die Durchführung von Beratungs- und Überwachungsmaßnahmen, die sicherstellen, dass Vorgänge, die den Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung begründen, aufgedeckt und bestimmungsgemäß den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden
  • Regelmäßige Schulungen der Beschäftigten im Hinblick auf geltende Vorschriften und Regeln
  • Die koordinierte Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben